Wissenswertes
Der Weg eines trans Mannes ist von vielen Faktoren abhängig
FAQ
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Ein trans Mann durchläuft in der Regel mehrere Schritte auf dem Weg zu seiner Geschlechtstransition. Der Prozess beginnt oft damit, dass er erkennt, dass er sich in seinem zugewiesenen Geschlecht nicht wohlfühlt. Dieser Prozess kann komplex sein und von verschiedenen Faktoren wie familiären und gesellschaftlichen Erwartungen positiv wie negativ beeinflusst werden. Eine offene Kommunikation ist meist von Vorteil.
Häufig gestellte fragen
Die Informationen dienen als Leitfaden, jedoch ohne Gewähr. Bitte beachten Sie, dass es von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Regelungen geben kann.
Was passiert bei einer Hormontherapie?
Eine Hormontherapie ist ein medizinischer Prozess, bei dem männliche Hormone wie Testosteron in den Körper injiziert oder auf andere Weise zugeführt werden, um körperliche Veränderungen zu bewirken, die dem empfundenen Geschlecht entsprechen.
Die Hormontherapie bei trans Männern kann viele körperliche Veränderungen bewirken, darunter:
- Wachstum von Gesichts- und Körperbehaarung
- Vertiefung der Stimme
- Veränderungen der Körperkontur und der Muskelmasse
- Reduktion des Brustvolumens
- Veränderungen des Menstruationszyklus und der Menstruationsstärke
- Anstieg des Energie- und Aktivitätsniveaus
Trans Männer beginnen üblicherweise nach einer eingehenden Auseinandersetzung mit ihrer Identität und nach Erhalt einer Diagnose von qualifiziertem medizinischem Fachpersonal mit ihrer Hormontherapie. Diese wird in der Regel von einem Endokrinologen oder einem spezialisierten Arzt durchgeführt. Gemäß den MDS-Richtlinien muss eine zwölfmonatige Verlaufstherapie abgeschlossen sein, um die Kosten mit der Krankenkasse verrechnen zu können.
Die Hormontherapie wird individuell angepasst, um optimale Ergebnisse zu erzielen und Risiken zu minimieren. Es ist wichtig zu verstehen, dass die körperlichen Veränderungen allmählich eintreten und der Prozess mehrere Monate bis zu einem Jahr oder länger dauern kann.
Hier ist jeder Körper individuell.
Es ist zu beachten, dass die Hormontherapie nicht für alle trans Männer geeignet ist und Risiken sowie Nebenwirkungen mit sich bringen kann. Daher sollte jeder vor einer Entscheidung eine umfassende medizinische Beratung erhalten, um die Vor- und Nachteile abzuwägen.
Geschlechtsangleichende Operationen: Welche gibt es und in welcher Reihenfolge werden diese vorgenommen?
Es gibt verschiedene Arten von geschlechtsangleichenden Operationen, die trans Männern zur Verfügung stehen. Die Entscheidung, welche Operationen durchgeführt werden sollen und in welcher Reihenfolge, hängt von den individuellen Bedürfnissen und Wünschen des trans Mannes ab und wird gemeinsam mit einem qualifizierten medizinischen Fachpersonal getroffen. Hierzu ist es aber wichtig zu erwähnen das in den MDS-Richtilinien steht, dass Geschlechtsangleichende Operationen voraussetzen, dass man eine 18 Monatige Verlaufstherapie durchlaufen hat, ansonsten werden die Kosten nicht von der Krankenkasse getragen.
Hier sind einige der häufigsten geschlechtsangleichenden Operationen für trans Männer:
- Brustamputation (subkutane Mastektomie): Diese Operation wird durchgeführt, um das Brustvolumen zu reduzieren und eine flache Brust zu erreichen. Bei der Operation werden die Brustdrüsen und das Fettgewebe entfernt, während die Brustwarzen normalerweise erhalten bleiben.
- Hysterektomie: Eine Hysterektomie ist die operative Entfernung der Gebärmutter und manchmal auch der Eierstöcke. Diese Operation wird durchgeführt, um den Menstruationszyklus zu stoppen und das Risiko von Erkrankungen wie Gebärmutterkrebs zu reduzieren.
- Phalloplastik: Bei dieser Operation wird ein neuer Penis aufgebaut. Es gibt verschiedene Arten von Phalloplastiken, einschließlich der Verwendung von Haut- und Gewebetransplantationen aus anderen Körperbereichen oder von Spendern. Die Operation ist komplex und erfordert in der Regel mehrere Verfahren.
- Metaidoioplastik: Bei der Metaidoioplastik wird die Klitoris vergrößert, um einen kleinen Penis zu bilden. Diese Operation ist weniger invasiv als die Phalloplastik, da die vorhandene Anatomie des Transmanns genutzt wird, um den Penis zu konstruieren.
- Skrotum- Rekonstruktion: Eine Skrotum- Rekonstruktion ist die Bildung eines Hodensacks, entweder durch die Verwendung von vorhandenem Gewebe oder durch Implantate.
Die Reihenfolge, in der diese Operationen durchgeführt werden, hängt von den individuellen Bedürfnissen und Wünschen des trans Mannes ab. In der Regel wird mit der Brustamputation begonnen, um das Brustvolumen zu reduzieren und eine flache Brust zu erreichen. Danach können andere Operationen wie die Hysterektomie oder die Phalloplastik folgen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass jeder Fall individuell ist und dass die Reihenfolge und Kombination der Operationen von Fall zu Fall unterschiedlich sein kann. Eine gründliche medizinische Beratung und Aufklärung ist notwendig, um die richtigen Entscheidungen zu treffen.
Vornamens- und Personenstandsänderung
Trans Menschen müssen nach einer geschlechtsangleichenden Operation die Möglichkeit haben, ihr rechtliches Geschlecht und ihre Vornamen im Geburtenbuch zu ändern. Das wurde 1978 vom Bundesverfassungsgericht entschieden (BVerfGE 49, 286). Diese Entscheidung hat der Gesetzgeber durch das Transsexuellen-Gesetz (TSG) vom 10.09.1980 umgesetzt.
Im TSG wurden die Bedingungen definiert, wie trans Menschen ihren Vornamen und Geschlechtseintrag ändern können. Das Bundesverfassungsgericht hat inzwischen die meisten dieser Vorschriften für verfassungswidrig erklärt. Darunter auch die Vorschrift, dass eine Änderung des rechtlichen Geschlechts nur möglich ist, wenn sich die Antragsteller*innen zuvor einer Sterilisation und einer geschlechtsangleichenden Operation unterzogen haben.
Wenn trans Menschen ihre Vornamen und/oder ihr rechtliches Geschlecht ändern lassen möchten, reicht ein Antrag beim zuständigen Amtsgericht. Das ist das Amtsgericht, das seinen Sitz am Ort des Landgerichts hat. Sein Bezirk umfasst insoweit den Bezirk des Landgerichts.
Wenn es an einem Ort mehrere Amtsgerichte gibt, muss das betreffende Bundesland regeln, welches Amtsgericht dann zuständig ist.
Örtlich zuständig ist das Gericht, in dessen Bezirk die Antragsteller ihren Wohnsitz haben. Falls ein Gericht im Geltungsbereich dieses Gesetzes fehlt, gibt der gewöhnliche Aufenthalt den Ausschlag.
Sind die Antragsteller deutsche Staatsangehörige und haben sie im Geltungsbereich dieses Gesetzes weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt, so ist das Amtsgericht Schöneberg in Berlin zuständig. Es kann die Sache aus wichtigen Gründen an ein anderes Gericht abgeben. Die Abgabeverfügung ist für dieses Gericht bindend.
Den Antrag können auch Ausländer stellen, wenn sie als Staatenlose oder heimatloser Ausländer die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, als Asylberechtigte oder ausländische Geflüchtete die ihren Wohnsitz im Inland haben oder als Ausländer, deren Heimatrecht keine diesem Gesetz vergleichbare Regelung kennt, ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine verlängerbare Aufenthalts-Erlaubnis besitzen und sich dauerhaft rechtmäßig im Inland aufhalten.
Im TSG steht geschrieben, dass das Gericht vor einer Entscheidung zwei Gutachten von zwei Sachverständigen einholen muss. Diese Sachverständigen müssen “aufgrund ihrer Ausbildung und ihrer beruflichen Erfahrung mit den besonderen Herausforderung des Transsexualismus ausreichend vertraut” sein. Die Sachverständigen müssen auch dazu Stellung nehmen, “ob sich nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft das Zugehörigkeitsempfinden des Antragstellers mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr ändern wird”.
Dabei gibt es regionale Unterschiede, ob der Antragsteller durch das Amtsgericht Sachverständige zugewiesen bekommt oder er selbst diese benennen kann.
Es ist üblich, dass die Gutachter ein vom Geschlechts-Eintrag abweichendes Geschlechts-Empfinden bzw. eine abweichende Geschlechtsidentität nur bestätigen, wenn die Antragstellenden schon über einen längeren Zeitraum hinweg so gelebt haben, wie es ihrer Geschlechtsidentität entspricht (sogenannter Alltagstest).
Für eine Änderung des rechtlichen Geschlechts müssen trans Menschen seit 2011 keine geschlechtsangleichenden medizinischen Maßnahmen mehr durchgeführt haben.
Eine professionelle Unterstützung durch Anwälte, Ärzte oder Organisationen für LGBT-Rechte kann hierbei hilfreich sein.
Welche Gutachten benötigt man?
Es gibt verschiedene Arten von Gutachtern, die trans Männern in Deutschland helfen können, je nachdem, welches Anliegen sie haben. Hier gelten zudem die gleichen Bedingungen wie bereits bei den Therapeuten. Viele Therapeuten, die sich mit dem Thema Trans beschäftigen, schreiben auch Gutachten. Ansonsten kann man bei den Gerichten, den lokalen SHGs oder den Tansorganisationen nachfragen. Die Gerichte kennen normalerweise Gutachter und bestimmen diese auch, falls man selbst keine benennt.
Die Kosten für das Gutachten muss der Betroffene selber tragen, über die Kosten kann man leider keine genauen Angaben machen, da die je nach Gutachter/Psychologe stark schwanken.
Werden die geschlechtsangleichenden Operationen von der Krankenkasse übernommen?
1987 wurde vom Bundessozialgericht entschieden, dass die gesetzliche Krankenversicherung eine geschlechtsangleichende Operation bezahlen muss, wenn eine trans Person unter schweren Leidensdruck und extrem hoher Selbstmord-Gefahr steht und die geschlechtsangleichende Operation das einzige Mittel ist, um Linderung herbeizuführen.
Das Gleiche gilt auch bei
- Mastektomie
- Penoidaufbau (Phalloplastik)
- Hysterektomie
- Metaidoioplastik
- Skrotum- Rekonstruktion
- die stimmangleichende Behandlung einschließlich einer Stimmbandoperation
- die Korrektur des Adamsapfels
In der Regel sollte aber im Vorfeld vor jedem geplanten Eingriff als erstes eine Kostenzusage von der jeweiligen Krankenkasse eingeholt werden. Für die Kostenzusage benötigt die Krankenkasse mit dem Antrag zur Kostenübernahme nur den ausführlichen Nachweis über die Diagnose mit einem ärztlichen Kurzgutachten.
Wir raten außerdem, sich mit Fragen zur medizinischen Transition, Bewilligung der Kosten-Übernahmen und Details zur Antragstellung an regionale trans Beratungsstellen vor Ort zu wenden, z.B. die regionalen Mitglieds-Organisationen des Bundesverband Trans bzw. der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (dgti). Dort gibt es Erfahrungen spezifisch für das jeweilige Bundesland, da die Voraussetzung für eine Kostenübernahme nicht einheitlich für jedes Bundesland geregelt ist.
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